Leistungen
Die Gießener Hochschulgesellschaft unterstützt Forschung und Lehre sowie die nationalen und internationalen Kommunikationsmöglichkeiten der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Anträge auf Förderungen
Anträge auf Förderungen können formlos gerichtet werden an Prof. Dr. Volker Wissemann, Heinrich Buff Ring 38, Carl-Vogt-Haus (MZVG), D-35390 Giessen.
Neben einer kurzen Projektbeschreibung ist insbesondere die Höhe der erbetenen Förderung anzugeben und zu spezifizieren. Entsprechend den Zielen der Gießener Hochschulgesellschaft werden vor allem solche Projekte gefördert, die unmittelbar an der Justus-Liebig-Universität Gießen durchgeführt werden.
Es gibt zwei feste Antragstermine (Ende Februar, Ende September). Anträge die zu Ende Februar gestellt werden, sollen ihren Beginn der zu fördernden Maßnahme frühestens ab Juni des gleichen Jahres haben, Anträge zum September-Termin haben ihren Beginn frühestens ab 1. Februar des Folgejahres.
Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Vorstand. Der Vorsitzende kann in begründeten Ausnahmefällen eine Eilentscheidung treffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Geförderte Projekte
Neben Förderung von Einzel- und Verbundprojekten ist es Ziel der Gießener Hochschulgesellschaft, universitätsübergreifende Einrichtungen zu unterstützen und zu fördern.
Eine besondere und als einmalig zu bezeichnende Förderung erfuhr die Justus-Liebig-Universität Gießen im Jubiläumsjahr 2007, in dem die Gießener Hochschulgesellschaft 250.000 Euro zur Finanzierung eines Neubaus zur Aufnahme des in der Exzellenzinitiative geförderten Gießener Graduiertenzentrums Kulturwissenschaften (International Graduate Center for the Study of Culture) bereitstellte. Allen Mitgliedern der Gießener Hochschulgesellschaft, die hier zusätzlich gespendet haben, sei an dieser Stelle nochmals herzlich gedankt.